Betriebs- und Besuchsordnung
GREEN VALLEY-Gebiet, Firma ARBIE MANAGEMENT, s. r. o., Stárkov Nr. 12


Diese Besuchsrichtlinie gilt für alle Besucher, die einen Ausritt auf einem Tier kaufen, für Gäste des Resorts Green Valley, Stárkov, für Aufenthalte im Resort und deren Besucher, für private und geschäftliche Besuche von Mitarbeitern des Resorts (alle diese Personen werden im Folgenden als „Besucher“ bezeichnet). ).


Durch den Erwerb einer Fahrkarte, die Bestellung eines Aufenthaltes, die Bezahlung der Unterkunft, die Eintragung in das Gästebuch an der Rezeption oder sonstiges Betreten des Geländes (Gast des Resorts, Besuch eines Mitarbeiters) erklärt sich der Besucher mit der Besucherordnung einverstanden und verpflichtet sich, diese zu erfüllen ist mit dem Wortlaut der Besucherordnung vollständig vertraut und wird diese einhalten.

A) Allgemeine Pflichten

Alle Personen sind verpflichtet, sich vor Betreten/beim Betreten des Geländes mit dieser Ordnung vertraut zu machen, den Anweisungen des Personals des Resortbereichs Folge zu leisten, sich nur in gekennzeichneten Bereichen/Bereichen frei zugänglich zu bewegen und mit gekennzeichnete Orte/Bereiche nicht zu betreten ein Zutrittsverbot (mit Ausnahme von Resort-Mitarbeitern). ; alle Vorschriften einhalten, die den Besuchsort betreffen (Warn-, Verbots- und Hinweisschilder usw.), z. B. Orte mit einer Sonderregelung – Schwimmbad und Kinderspielplatz, eingezäuntes Tiergehege, Weide, Tierställe usw.

Der Bereich ist täglich nach Vereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter zugänglich.

Kindern unter 15 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer Person über 18 Jahren unter verantwortlicher Aufsicht gestattet. Beim Reiten oder Ponyreiten muss eine Erwachssene Person über 18 Jahren ein Kind unter 15 Jahren begleiten. Die Sicherheit und das Verhalten von Personen unter 18 Jahren unterliegen der Verantwortung ihrer erwachsenen Aufsicht (Eltern, Begleitpersonen, pädagogische Aufsicht bei Gruppen).

Das Betreten außerhalb der ausgewiesenen Bereiche ist verboten. Der Zutritt zu Pferdekoppeln, Ställen und anderen geschlossenen Räumen ist nur mit Genehmigung und in Begleitung einer autorisierten Person gestattet.

Der Besucher darf das Eigentum des Resorts oder das Eigentum anderer Personen nicht zerstören; Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter entsorgen (einschließlich getrennter Abfälle); sich betrunken oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln auf dem Gelände bewegen. Er ist verpflichtet, die Mitarbeiter des Resorts über Verstöße gegen die Besucherordnung oder Situationen, die die Sicherheit von Besuchern oder Tieren gefährden, zu informieren.

Der Besucher ist verpflichtet, andere Besucher sowie Tiere respektvoll zu behandeln, sie nicht durch Lärm oder sonstiges unangemessenes Verhalten zu belästigen, keine aufblasbaren Ballons und andere für Tiere gefährliche Gegenstände in das Gelände mitzubringen. Er ist verpflichtet, die Verwendung von Radio-Tonbandgeräten und anderen Multimedia-Geräten, die zur lauten Produktion bestimmt sind, von Musikinstrumenten, Hörnern und ähnlichen Gegenständen sowie das Mitführen und Benutzen von Feuerwerkskörpern, Drohnen und anderen ähnlichen Geräten zu unterlassen.

Jeder ist verpflichtet, sein Eigentum, auch das, was in geparkten Fahrzeugen zurückgelassen wird, so zu sichern, dass es nicht gestohlen wird. Das Betreiberunternehmen des Resorts haftet nicht für verlorene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände, die durch Fahrlässigkeit/Verschulden des Besuchers während des Besuchs verursacht wurden.

Hunde und andere Haustiere müssen ausschließlich an der Leine geführt werden, damit sie die Besucher/Gäste des Resorts oder domestizierte Tiere nicht stören oder gefährden. Beschränken Sie die Bewegung von Tieren gemäß den Anweisungen des Resortpersonals und den Vorschriften des Resorts (siehe). (oben - unterschreiben) und halten Sie Ihren gültigen Impfnachweis mit Ihrer Karte bereit. Ein Mitarbeiter des Resorts hat das Recht, einem Besucher mit einem Tier den Zutritt zum Gelände zu verweigern, wenn es sich um ein Individuum oder eine Tierart (z. B. domestiziertes Wildtier, Nutztier, schlecht kontrolliertes Individuum) handelt, von dem angenommen wird, dass es eine Bedrohung darstellt Sicherheit der Besucher und der im Resort gehaltenen Tiere.

Der Besucher darf die aufgezogenen Tiere nicht berühren und sie ohne Zustimmung eines Resortmitarbeiters nicht füttern (gilt nicht für mit einem Hinweisschild gekennzeichnete Orte, an denen die Möglichkeit besteht, die Tiere mit an der Rezeption gekauftem/vom Resort bereitgestelltem Futter zu füttern). und werfen Sie keine Gegenstände in ihre Gehege.

Der Besucher ist verpflichtet, das Rauchverbot im gesamten Resort, außerhalb der ausgewiesenen Raucherbereiche, einzuhalten.

Der Parkplatz des Resorts ist unbewacht und nicht versichert; Das Betreiberunternehmen des Resorts haftet nicht für Schäden am Fahrzeug. Mögliche Verkehrsunfälle werden von den Besuchern gemäß dem Gesetz Nr. 361/2000 Slg. behandelt.

B) Wohnen, Ausbildung, Erholung

Pflege von Pferden und anderen Tieren
- Pferde dürfen nur mit Erlaubnis des Besitzers oder von ihm beauftragten Personen oder in Begleitung dieser betreten werden; Ohne diese Personen ist das Betreten der Stallboxen und der Koppel verboten, es besteht Verletzungsgefahr
- In Ställen und auf Weideflächen ist beim Umgang mit Pferden darauf zu achten, dass man sich ruhig verhält und die Pferde nicht rennt, schreit oder auf andere Weise erschreckt; Es ist verboten, die Pferde ohne Zustimmung des Pflegepersonals zu füttern
- Bevor man sich dem Pferd nähert, ist es notwendig, das Pferd laut genug anzusprechen und sich ihm normalerweise von der linken Seite zu nähern
- Gehen Sie auf freiem Feld niemals von hinten auf ein Pferd zu und in Fällen, in denen es keine andere Möglichkeit gibt, gehen wir energisch auf das Pferd ein
- Bei der Ausbildung und Pflege von Pferden ist es notwendig, einen Sicherheitsabstand einzuhalten, entweder in unmittelbarer Nähe zum Pferd oder in einem solchen Abstand, dass es nicht von einem Huf getroffen oder gebissen wird
- Teilnehmer, die Pferde oder Schlitten/Kutschen fahren, müssen angemessen gekleidet und mit Schutzausrüstung ausgestattet sein; Jeder Fahrer muss einen Reithelm, Reitstiefel oder Chaps sowie Stiefeletten mit Ecksohle tragen. flexible Reithosen und Sportshirts, oder ein langärmliger Pullover, Lederhandschuhe sind ebenfalls empfehlenswert; Es ist verboten, Gegenstände mitzuführen, die sich leicht an der Ausrüstung des Pferdes verfangen könnten

Reiten mit Pferd und Kutsche
- Vor Beginn eines Ausritts auf einem Pferd, einem Schlitten oder einer Kutsche ist der Teilnehmer verpflichtet, das Sattelmaterial und die sonstige Ausrüstung des Pferdes zu überprüfen. Stellt er einen Mangel fest, ist er zur unverzüglichen Anzeige verpflichtet
- Es wird empfohlen, dass die Teilnehmer der Fahrgeschäfte, Krankenschwestern und andere Personen, die am Betrieb des Gebiets beteiligt sind, gegen Tetanus geimpft sind und dass ihnen auch der Abschluss einer Unfallversicherung empfohlen wird. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren muss mindestens ein Elternteil eine schriftliche Einwilligung zum Reiten und zur Bewegung um Pferde herum erteilen
- Es kann zu einem plötzlichen Wetterumschwung, einer höheren Besucherzahl im Resort oder plötzlicher Übelkeit des Besuchers oder ihm nahestehender Personen kommen. Die Unterbringung im Resort oder der Erwerb einer Fahrt mit einem Tier/Schlitten oder einer Tierkutsche erfolgt auf freien Wunsch und er erklärt sich mit den Bestimmungen dieser Besucherordnung einverstanden und trägt die volle Verantwortung für seine Entscheidung, das Resort zu besuchen und nutzen Sie seine Freizeitmöglichkeiten und Dienstleistungen. Die oben genannten Gründe sind kein Grund zur Rückerstattung der Reise- und Unterkunftskosten. Der Besucher hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises oder der Übernachtungskosten, wenn er aufgrund eines Verstoßes gegen die Besucherordnung des Resorts verwiesen wurde.
- Reiten, Ponyreiten, Training oder Rodeln erfolgen auf eigene Gefahr des Teilnehmers; Der Teilnehmer muss vor dem Start eine Erklärung hierzu unterzeichnen (bei Kindern unterschreibt sein gesetzlicher Vertreter die Erklärung).
- Unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen psychotropen Substanzen ist das Reiten auf einem Pferd oder Schlitten sowie das Essen, Kauen, Trinken, Rauchen oder Telefonieren während dieser Aktivitäten verboten. Es wird empfohlen, Mobiltelefone auszuschalten.

C) Sicherheitshinweise
- Jede Person, die sich in den Räumlichkeiten aufhält, ist verpflichtet, die Sicherheitsmaßnahmen, Brandschutz-, Gesundheits-, Hygiene-, Veterinär- und sonstigen Vorschriften sowie Anweisungen des Eigentümers der Räumlichkeiten oder von ihm beauftragter Personen einzuhalten
- Alle Benutzer sind verpflichtet, in den Räumlichkeiten des Komplexes für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen. Jeder ist verpflichtet, gebrauchte Gegenstände und Werkzeuge an den dafür vorgesehenen Stellen zu reinigen und bei Verschmutzung sofort zu entfernen
- Im gesamten Bereich des Geländes sind alle Teilnehmer verpflichtet, die Anweisungen und Vorschriften dieser Besucherordnung bzw. des Eigentümers/Betreibers des Geländes oder von ihm beauftragter Personen zu beachten
- Jeder ist verpflichtet, im Falle einer Verletzung einer Person, eines Pferdes oder eines Tieres Erste Hilfe zu leisten und gegebenenfalls einen Arzt oder Tierarzt zu rufen
- Der Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen psychotropen Substanzen ist bei der Pferdepflege, der Stallreinigung und dem Umgang mit Werkzeugen und Geräten strengstens untersagt
- Bei tierärztlichen Eingriffen und der Behandlung von Pferden durch einen Hufschmied dürfen nur für diese Tätigkeiten qualifizierte und geschulte Personen anwesend sein.

-------------------------------------------------- -------------------------------------------------- ---------

Wichtige Kontakte:

FEUERWEHR - 150

NOTDIENST - 155

POLIZEI DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK - 158

REZEPTION - 608 347 637

Diese Betriebs- und Besucherordnung ist auf der Website des Resorts http://www.greenvalleypark.com und an der Rezeption des Resorts ausgehängt und kann im Restaurant des Resorts eingesehen und ausgeliehen werden.

am 1.4.2023

GREEN VALLEY PARK STÁRKOV

ARBIE MANAGEMENT, s. r. o.

Stárkov 12, PSČ 549 36

IČO: 260 10 381

www.greenvalleypark.com                                                  
e-mail:
info@greenvalleypark.com